
Förder-Ratgeber · Region Stuttgart
Für die energetische Sanierung gibt es 2026 attraktive Zuschüsse und Kredite von Bund und KfW. Hier ein verständlicher Überblick, welche Programme es gibt und wie Falkner Sie bei der Umsetzung unterstützt. Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Förder- oder Rechtsberatung.
Kostenfrei & unverbindlich · in der Regel Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Die wichtigsten Töpfe laufen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): die Heizungsförderung der KfW (Programm 458), Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster) über das BAFA sowie zinsgünstige Effizienzhaus-Kredite der KfW (Programm 261) für umfassende Sanierungen.
Zuschuss beim Tausch gegen eine förderfähige Heizung (z. B. Wärmepumpe):
| Baustein | Zuschuss | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | +20 % | Austausch alter Heizung |
| Einkommens-Bonus | +30 % | selbstnutzend, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 € |
| Effizienz-Bonus (Wärmepumpe) | +5 % | bestimmte Wärmequellen/Kältemittel |
Maximal 70 % Zuschuss. Förderfähige Kosten bis 30.000 € (erste Wohneinheit) → bis zu 21.000 € Zuschuss. Boni sind kombinierbar bis zur 70-%-Grenze. Stand 2026, Änderungen vorbehalten.
Wir sind Ihr ausführender Sanierungspartner: Wir planen und setzen die Maßnahmen koordiniert um und arbeiten dabei mit Ihrem Energie-Effizienz-Experten zusammen. Den Förderantrag stellt in der Regel Ihr Energieberater bzw. Sie selbst über die KfW – wir liefern die nötigen Unterlagen und Nachweise aus der Ausführung. Die konkrete Förderhöhe hängt von Ihrer Situation ab und wird mit Energieberater, Bank oder KfW geprüft.



Über die KfW (458) sind bis zu 70 % möglich: 30 % Grundförderung plus Boni (u. a. Klimageschwindigkeit, Einkommen). Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, also bis zu 21.000 € Zuschuss.
Für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle und für den iSFP-Bonus ist ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. Bei der Heizungsförderung übernimmt das ein Fachunternehmen/Energieberater. Wir arbeiten mit Ihrem Experten zusammen.
Den Antrag stellt in der Regel Ihr Energieberater bzw. Sie selbst über die KfW. Wir liefern als ausführender Betrieb die nötigen Nachweise und stimmen uns mit dem Experten ab. Eine Förderberatung ersetzen wir nicht.
Nein. Förderprogramme ändern sich; die Angaben entsprechen dem Stand 2026. Verbindlich ist die Auskunft von KfW/BAFA, Energieberater oder Bank.
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